Neue Regelung zum Kenntnisnachweis

von | 29 Jan 2023

Nach § 21f Abs. 2 LuftVO müssen mittlerweile alle Modellflugpiloten, die Flugmodelle mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm steuern oder eine Flughöhe von 120m überschreiten, über einen Kenntnisnachweis verfügen. Und das sowohl auf einem Modellfluggelände als auch außerhalb, sowohl mit Flugleiter als auch ohne. Lizenzen für manntragende Flugzeuge können diesen nicht mehr ersetzen. Wer noch keinen Kenntnisnachweis hat – bitte nachholen. Hier der Link zum DMFV: https://kenntnisnachweisonline.dmfv.aero/pruefung/