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Neue Regelung zum Kenntnisnachweis

Nach § 21f Abs. 2 LuftVO müssen mittlerweile alle Modellflugpiloten, die Flugmodelle mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm steuern oder eine Flughöhe von 120m überschreiten, über einen Kenntnisnachweis verfügen. Und das sowohl auf einem Modellfluggelände als...

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